Gemäß § 3 NHundG ist seit dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden.
Wenn Sie sich im Thema sicher fühlen (Beispielfragen zur theoretischen Prüfung finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/), können Sie sich jederzeit zur Prüfung anmelden. Eine Vorbereitung sowohl auf die theoretische als auch auf die praktische Prüfung findet bei Bedarf hier in der Praxis statt.
In Planung: Rudelspaziergänge mit Lerneffekt
Ihr geht auch gern einmal in einer größeren Hundegruppe spazieren und habt nichts gegen ein paar kleine Lern- und Spaßpausen?
Dann ist dies das Richtige für euch! Voraussichtlich ab Anfang April 2021 (der Beginn verschiebt sich aus Zeirgründen) sollen diese Spaziergänge stattfinden. Über Rückmeldungen zu Eurem Interesse freue ich mich jetzt schon!
Verhaltenstherapie für Hunde
Silke Prigge
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