Gemäß § 3 NHundG ist seit dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden.
Wenn Sie sich im Thema sicher fühlen (Beispielfragen zur theoretischen Prüfung finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/), können Sie sich jederzeit zur Prüfung anmelden. Für Fragen zur Vorbereitung stehe ich gern zur Verfügung.
Verhaltenstherapie für Hunde
Silke Prigge
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